Der
Seefunk ist mit die älteste Anwendung der Radiokommunikation und wurde schon früh international geregelt. Für die Schifffahrt war die Möglichkeit, per Funk mit anderen Schiffen oder mit dem Land in Verbindung zu treten, seit der Erfindung von grosser Bedeutung.
Seefunkgeräte werden nur an Inhaber von Seefunklizenzen abgegeben. Mehr Informationen unter dem [
Link der BAKOM ].
Der
Flugfunk nutzt den Frequenzbereich von 117,975 bis 137 MHz. Durch die ursprüngliche Rasterung der Funkgeräte mit einem Kanalabstand von 50 kHz entstanden in diesem Frequenzbereich 360 Sprechkanäle. Bei Flugfunkgeräten verlangen wir zum Schutze des Luftraumes bei der Bestellung einen Pilotenschein resp. eine Flugfunklizenz nach Vorgaben vom Bakom [
https://www.bakom.admin.ch ], da eine Störung der Flugfunkfrequenzen durch zivilen Missbrauch drastische Folgen haben kann.